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Bundesinnenministerium: Garantierter Mindestabstand für Beamte im Zug

Das Bundesinnenministerium will bei Dienstreisen der Bundesbeamten in den Fernzügen der DB sicherstellen, dass der Nachbarplatz garantiert frei bleibt. Das erste Rundschreiben hatte nicht nur andere Bahnreisende und Politiker empört, es hat auch die Deutsche Bahn darauf reagiert.

Sie verwies auf die Beförderungsbedingungen, wonach 15 Minuten nach Reisebeginn der Anspruch auf den reservierten Platz verfällt. Sogar mehrere Ministerien lehnten die Zweiklassenpläne in den vergangenen Tagen offiziell ab, so die Süddeutsche Zeitung. Nun hat das Innenministerium laut der Zeitung mit einer E-Mail vom 18.11.2020 nachgelegt und erwartet eine Änderung der DB-Geschäftsbedingungen: „Aus unserer Sicht rechtfertigt die derzeitige Corona-Pandemie auch ein Abweichen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstreisende“. Es gehe schließlich um die Fürsorgepflicht für die eigenen Mitarbeiter. Eine allgemeine Reservierungspflicht lehnt das Ministerium aber ab. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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