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Frankreich: Araf verlangt getrennte Buchführung für Fret SNCF

In einer am 12.05.2015 veröffentlichten Entscheidung von Ende April 2015 (Décision n° 2015 - 010) hat die Aufsichtsbehörde Araf das ihr vorgelegte Regelwerk zur getrennten Buchführung bei Fret SNCF nicht genehmigt.

Verlangt wird von SNCF Mobilités, bis Jahresende 2015 eine aktualisierte Richtlinie zur getrennten Buchführung im Schienengüterverkehr vorzulegen. Der Zweck der getrennten Buchführung sei es, Quersubventionen zwischen Fret SNCF und dem Rest des öffentlichen Unternehmens (Epic) SNCF zu verhindern, was als Bedingung für einen fairen Wettbewerb im Güterverkehrsmarkt angesehen wird. Die Behörde hinterfragte auch die finanzielle Lage von Fret SNCF in Bezug auf seine Lebensfähigkeit im Wettbewerb. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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