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ICE-Unfall in Basel Bad: SUST-Schlussbericht benennt Sicherheitsdefizit

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat ihren Schlussbericht zum ICE-Unfall vom 17.02.2019 in Basel Badischer Bahnhof vorgelegt.

Demnach ist die Entgleisung des ICE 1 „auf das versehentliche, unzulässige Hilfsauflösen seiner Zugfahrstraße und dem folgenden Einstellen einer anderen Zugfahrstraße zurückzuführen, wodurch unter dem fahrenden Zug eine Weiche umgesteuert wurde“. Dabei benennt der Bericht ein Sicherheitsdefizit deutscher Vorschriften: „Die Sicherungsanlage Basel Badischer Bahnhof auf Schweizer Gebiet hat gegenüber den Schweizer Stellwerken die Schwäche, nach dem Hilfsauflösen einer Zugfahrstraße nicht zu verhindern, dass unmittelbar danach Fahrstraßenelemente angesteuert werden können. Hierzu besteht für die Stellwerke in Deutschland keine Anforderung“. (as)

Schlussbericht

Artikel Redaktion Eurailpress
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