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Österreich: Kein Geschwindigkeitszuschlag bei Trassenpreisen

Die Schienen-Control Kommission hat den Geschwindigkeitszuschlag in den Schienennetznutzungsbedingungen der AG aufgehoben.

Dies hat die Kommission am 30.09.2013 veröffentlicht. Zum Fahrplanwechsel sollten Züge auf der Westbahn, die schneller als 160 km/h fahren, einen Zuschlag zahlen. Das Bundesverkehrsministerium hatte diesen Zuschlag im Zuge der Infrastruktur-Benützungsentgeltes 2014 genehmigt. Die private WestBahn begrüßt die Entscheidung, die allerdings noch nicht rechtsgültig ist. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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