Betrieb & Services

Straße bedrängt Schienentrasse Befristete Ausnahmeregelung: Oleftalbahn darf fahren

Schienenbus der Oleftalbahn; Quelle: RSE

Mit einer Ausnahmegenehmigung des NRW-Verkehrsministeriums durfte die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) am 20.05.2018 doch die Fahrsaison auf der Oleftalbahn zwischen Kall und Hellenthal aufnehmen.

Im April hatte das EBA den Zugverkehr untersagt, da beim Bau einer Straße in Anstois eine Stützmauer zu eng an die Bahntrasse gebaut worden war. Der ca. 15 m lange Engpass darf vom Zug nun postengesichert im Schritttempo passiert werden. Die Ausnahmegenehmigung ist bis Ende August befristet, sodass die bis 28.10.2018 terminierten, sonntäglichen Triebwagen-Fahrten nicht komplett gesichert sind. Zudem sei das Problem der zu nah ans Gleis gebauten Landstraße damit nicht gelöst, betont der Kölner Stadt-Anzeiger. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress