Deutsche Bahn: 40 Mio. EUR für bessere Videoüberwachung

Künftig sollen Schwerpunktbahnhöfe besser überwacht werden. Foto: DB AG
Mit den zuständigen Sicherheitsbehörden werden in den kommenden Wochen die entsprechenden Bahnhöfe identifiziert. Die Videokameras der DB sollen weiterhin nur Livebilder produzieren und dienen der unternehmerischen Gefahrenvorsorge. Die Videoaufzeichnung liegt im Rahmen der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung in der rechtlichen Verantwortung der Bundespolizei (BPOL). Das Bundespolizeigesetz schafft die Möglichkeit, Bilder für die Dauer von 30 Tagen zu speichern (Paragraf 27 BPolG). Die DB kann hingegen in der Regel Bilder nur für 48 Stunden an Bahnhöfen aufzeichnen. (wkz/ici)