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Nordrhein-Westfalen: Statt fünf nur noch zwei Vergabekammern

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 01.01.2015 statt fünf noch zwei Vergabekammern.

Die Vergabekammer Westfalen ist für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig und hat ihren Sitz bei der Bezirksregierung in Münster. Die Vergabekammer Rheinland ist für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zuständig und hat ihren Sitz bei der Bezirksregierung in Köln. Zentral für das Land ist beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein Beschwerdesenat eingerichtet worden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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