Regelung EMV 06 in Kraft gesetzt
Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat „Technische Regeln zur Elektromagnetischen Verträglichkeit - Nachweis der Funkverträglichkeit von Schienenfahrzeugen mit Bahnfunkdiensten" als Regelung Nr. EMV 06 mit Datum vom 29.07.2014 in Kraft gesetzt, wie das Eisenbahnbundesamt am 14.08.2014 mitteilte.
Die gestellten Anforderungen betreffen Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrs, die einer Inbetriebnahmegenehmigung nach TEIV oder einer Abnahme nach §32 Abs. 1 EBO bedürfen. Das Dokument beschreibt die Anforderungen an die Funkverträglichkeit von Schienenfahrzeugen (Lokomotiven, Triebfahrzeugen, Triebzügen und Wagen sowie Nebenfahrzeugen) gegenüber Bahnfunkdiensten, wie z.B.: Zugfunk (einschließlich Zugfunk-Notruf), Rangierfunk (einschließlich Rangiernotruf), Betriebs- und Instandhaltungsfunk (Sprechfunk), Datenfunk (ETCS, EBuLa, …), Funkfernsteuerung Lokomotiven, Warnsysteme und Diagnosefunk. (wkz/ici) Mehr Infos