Fahrzeuge & Komponenten

Regulierung: Konsultation zur Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen

Die Bundesnetzagentur schaut sich derzeit die Wettbewerbssituation im werkstättenbereich an; Foto: C. Müller

Die Bundesnetzagentur konsultiert seit vergangenem Montag Marktteilnehmer zur Einschätzung des Wettbewerbs um die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen.

"Funktionierender Wettbewerb auf der Schiene setzt diskriminierungsfreie Möglichkeiten voraus, Fahrzeuge instand zu halten", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Basierend auf den Ergebnissen der Wettbewerbsprüfung und unter Berücksichtigung der seit 01.06.2019 anzuwendenden Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 hat die Bundesnetzagentur eine vorläufige Einschätzung über die zukünftige Regulierung von Wartungseinrichtungen erarbeitet. Sie spricht sich dafür aus, die Ende 2020 auslaufenden nationalen Regelungen nicht beizubehalten, sondern auf bereits bestehendes Regulierungsrecht für Serviceeinrichtungen zurückzugreifen. Stellungnahmen können bis zum 30.11.2019 abgegeben werden. Zudem hat die Bundesnetzagentur eine interaktive Karte mit den Standorten der Wartungseinrichtungen in Deutschland erstellt und veröffentlicht. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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