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RISC beschließt Ausführungsbestimmungen zu Sicherheitszertifikaten

Die Umsetzung des Technischen Teils des 4. Eisenbahnpakets macht Fortschritte. Das Eisenbahn-Interoperabilitäts- und Sicherheitskomitee (RISC) hat am 07.07.2017 die Ausführungsbestimmungen für Sicherheitsbescheinigungen (Implementing Act setting out the practical arrangements for Single Safety Certificates) angenommen.

Dies teilt die EU-Agentur für Eisenbahnen ERA am 27.07.2017 mit. Es handele sich um einen großen Schritt hin auf die neue Rolle, die der Agentur durch das 4. Eisenbahnpaket zugewiesen worden ist. (ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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