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Saarland: Planrecht für Elektrifizierung der Nahetalbahn

Die Nahetalbahn (Strecke 3511) darf zwischen dem saarländischen Türkismühle (km 91,8) und dem rheinland-pfälzischen Neubrücke (km 85,6) mit Fahrdraht ausgestattet werden.

Der Sachbereich 1 der Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken des Eisenbahn-Bundesamtes hat den Plan für den Planfeststellungsabschnitt 2 – Saarland als Teilmaßnahme des Integralen Taktfahrplanes Rheinland-Pfalz – Saarland am 28.01.2014 festgestellt. Ab Dezember 2014 sollen die Regionalbahnen Saarbrücken – Neubrücke elektrisch verkehren. Derzeit endet der Fahrdraht von Saarbrücken kommend in Türkismühle. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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