TÜV Süd: Eisenbahnbundesamt macht TÜV Süd Rail zum „Interims-DeBo“

Klaus Bosch, Leiter des Geschäftsbereichs Rail von TÜV Süd; Foto: TÜV Süd
Das Zusammenspiel von Eisenbahnbundesamt, Bundesverkehrsministerium und Interims-DeBo kommt den Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Genehmigung der Inbetriebnahme von strukturellen Teilsystemen und Fahrzeugen (2011/217/EU) nach. Bevor die genannten Empfehlungen in Gesetzesform gegossen sind, verlagert das Eisenbahnbundesamt die Prüftätigkeit auf Basis eines Memorandums of Understanding (MoU) auf die Interims-DeBo. Für den Kunden bringt dies schlanke Prozesse mit Blick auf Prüfungen gemäß der Richtlinie 2008/57/EG (Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft). Mehr zu dem neuen Zulassungsverfahren in Rail Business 50/13.(wkz/cm)