Infrastruktur & Ausrüstung

DB Netz: Verzicht auf Stornogebühren bis 10. Mai

Die DB Netz AG verlängert die Regelung, nach der bei der Stornierung von Trassen keine Entgelte erhoben werden.

Ende März war rückwirkend vom 17.03.2020 bis zum 19.04.2020 diese Regelung eingeführt worden (Rail Business vom 31.03.2020). Nun gelte die Regelung „zunächst“ bis zum 10.05.2020. Die DB Netz AG verzichtet auf alle pauschalen Trassen-Stornierungsentgelte, Entgelte der DB Station&Service AG für entfallene Stationshalte werden vorerst nicht abgerechnet. Dieses Vorgehen sei mit der Bundesnetzagentur abgestimmt, so die Deutsche Bahn. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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