Nordrhein-Westfalen: DB Netz prüft Fahrplanrobustheit
Die geforderten Kapazitätsanalysen und notwendigen Fahrplankonstruktionen könnten nur von der DB Netz AG durchgeführt werden, da nur diese den Anforderungen aus der Eisenbahninfrastrukturbetriebsordnung (EIBVO) und den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (SBN 2013) genüge. Zudem seien die hierfür notwendigen Daten allein im Besitz der DB Netz AG. Dies gelte auch für zukünftige Infrastrukturmaßnahmen. (wkz/ici) Weitere Infos...