Wiehltalbahn: OVG Münster entschied zugunsten der Bahn

Holzverladung im Bahnhof Oberwiehl; Foto: Wiehltalbahn / Breloehr

Die Wiehltalbahn bzw. die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE) als Infrastrukturbetreiber haben vergangene Woche einen wichtigen Sieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Datum vom 7. Juli 2008 den Berufungszulassungsantrag des Landes NRW gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 26. Januar 2007 abgelehnt. Damit ist das Land NRW verpflichtet, der RSE als EIU der Wiehltalbahn eine langfristige Betriebsgenehmigung zu erteilen.

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