Aufgabenträger: DB Netz muss SPNV den Vorrang gewähren
Die DB Netz wird aufgefordert, den nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz bereits zulässigen Vorrang des SPNV in ihre Schienennetznutzungsbedingungen aufzunehmen. Weiter wird der notwendige Infrastrukturausbau angemahnt. Und dem Stellenwert des SPNV solle durch eine gesetzliche Absicherung der speziellen betrieblichen Erfordernisse eines Integralen Taktsystems Rechnung getragen werden. Unterzeichnet haben dies der Nahverkehr Rheinland (NVR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) sowie der Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord (SPNV Nord). (cm)