Politik

BAG-SPNV: Änderung im ERegG wegen höherer Reg.mittel notwendig

Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der Regionalisierungsmittel bedingt nun einen Handlungsbedarf beim Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG).

Wie die BAG-SPNV, der Verband der Aufgabenträger, mitteilte, würden sonst von den zusätzlichen 5 Mrd. EUR rund 2,5 Mrd. EUR direkt als „verdeckte Finanzierung“ an DB Netz und DB Station&Service fließen –ohne jegliche Mehrleistung der beiden Infrastrukturunternehmen. Vor diesem Hintergrund freuen sich die Aufgabenträger, dass der Bundestag „vom Grundsatz her“ im Zuge der Evaluierung des ERegG die Weichen für die vollständige Bereitstellung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel an die Aufgabenträger stellen will. Wichtig ist hierbei, dass die notwendige Anpassung rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgt. Weiter sollte im ERegG laut BAG-SPNV die Regelungen zur Vertragsgestaltung mit der DB Station&Service zu Verbesserungen an den Stationen geändert werden. Derzeit schreibt das Gesetz hier vor, dass Gebietskörperschaften Vertragspartner sein müssen, sinnvoll wären aber die Aufgabenträger als zuständige Stelle. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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