Batteriezüge: Vergabeverfahren für Saarbrücken–Lebach modifiziert
Zum einen wurde die Angebotsfrist bis 01.03.2019 verlängert, zum anderen darf nun „für den Fall, dass sich im Laufe des Verhandlungsverfahrens herausstellt, dass ein anderes als das vorgestellte Fahrzeug auch die vom Aufgabenträger gestellten Forderungen erfüllt“, ein anderes Fahrzeug angeboten werden. (as)