Referentenentwurf zu D-Ticket

Bund bleibt bei 1,5-Milliarden-Euro-Anteil – noch keine neue Finanzierungsstruktur

Bahnsteiganzeige zur Vorstellung einer D-Ticket-Lok im Berliner Hauptbahnhof; Bild: Deutsche Bahn AG / D. Dupont

Der Bund will 2026 für den Ausgleich der Kosten des Deutschlandtickets nicht mehr als 1,5 Mrd. EUR bereitstellen.

Das zeigt der Referentenentwurf für ein „Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“, der Rail Business mit Arbeitsstand vom 21.07.2025 vorliegt. Mit dem Entwurf wird auch deutlich, dass aktuell noch keine eigentlich angestrebte langfristige, gemeinsame Finanzierungsstruktur für das D-Ticket von Bund und Ländern ab 2026 vorliegt. Vielmehr schreibt der Entwurf nur die Bereitstellung der 1,5 Mrd. EUR Bundesmittel für 2026 fort. Weiter soll gelten, dass sich die Länder „mindestens in gleicher Höhe“ beteiligen. Außerdem soll der Entwurf die bereits hinfällige Regelung zum „Einführungspreis“ von 49 EUR streichen und festschreiben, dass die „regulären“ Regionalisierungsmittel nicht „für den Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket oder für weitere aus dem Deutschlandticket abgeleitete Tarifangebote“ verwendet werden dürfen. Um dem Auslaufen der Rettungsschirmsystematik gerecht zu werden, soll mit dem Entwurf aber für 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“, heißt es. Bei einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz mit dem Bundesverkehrsminister hatten vor einigen Wochen die Länder ebenfalls deutlich gemacht, dass sie nicht mehr als 1,5 Mrd. EUR zur D-Ticket-Finanzierung 2026 beitragen wollen (Rail Business vom 27.06.2025). Gleichzeitig gilt als sicher, dass die gemeinsamen 3 Mrd. EUR nicht zur Finanzierung ausreichen werden. (jgf)
 

Artikel Redaktion Eurailpress
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