Politik

BUND: Klage gegen Bundesregierung wegen Klimaschutz

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude.

Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen. Laut KSG muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 % reduzieren. Bisher hat die Ampelkoalition keine Beschlüsse für Sofortprogramme im Verkehrs- und Gebäudesektor gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher dortiger Emissionen in 2021 hätte tun müssen. Die Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, ihrer Kollegin Lisa Hörtzsch, jeweils Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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