Politik

Bundesamt für Verkehr: Übergangslösung mit ERA letztmalig verlängert

Die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bezüglich der gemeinsamen Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr wird wohl zum letzten Mal verlängert.

Sie läuft nun bis Ende 2023. Eine weitere Verlängerung ist aufgrund offener Fragen im bilateralen Verhältnis mit der EU unsicher. Die EU-Kommission will, dass die Schweiz die Übernahme des 3. und 4. Eisenbahnpakets der EU vorantreibt und insbesondere Schritte zur Öffnung des Markts im internationalen Personenverkehr einleitet. Daher wird wahrscheinlich ab 2024 bei der Zulassung von neuen Fahrzeugen sowie bei der Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen für den internationalen Eisenbahnverkehr je ein Verfahren bei der ERA sowie in der Schweiz notwendig sein. Auch gilt das Abkommen zum Eisenbahnverkehr auf den Grenzbetriebsstrecken nicht mehr, da die EU dies als nicht kompatibel mit der „weiterentwickelten“ EU-Rechtssetzung sieht. Das BAV will mit den Nachbarländern neue Abkommen zu den Grenzbetriebsstrecken aushandeln. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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