Politik

Bundesarbeitsgericht: Unternehmen dürfen nach Gewerkschaftsmitgliedschaft fragen

Unternehmen dürfen die Arbeitnehmer zumindest während eines Arbeitskampfes nicht nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit befragen.

 Das hat das Bundesarbeitsgericht am 18. November 2014 entschieden (Az: 1 AZR 257/13). Die Gewerkschaft GDL hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass die Stadtwerke München (SWM) dies generell nicht dürfen. Das hat das Gericht abgewiesen. Konkret ging es um Tarifverhandlungen von 2010. Nachdem 2006 mit der DGB-Gewerkschaft verdi und der GDL noch ein Flächentarifvertrag abgeschlossen wurde, gelang dies 2010 nur mit verdi. Daraufhin fragten die SWM die Gewerkschaftsmitgliedschaft der Mitarbeiten ab. Dies konkret untersagte das Gericht: die Abfrage „zielt nach Art und Weise der Befragung während einer laufenden Tarifauseinandersetzung mit Streikandrohung darauf ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen.“ Das Gericht betont allerdings, dass es nicht darüber zu entscheiden hatte, ob „in einem sogenannten tarifpluralen Betrieb grundsätzlich ein Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht.“ (roe/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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