Bundesrat/Bundestag: Entkopplung der Regionalisierungsmittelhöhe von den Trassenkosten
Der Bundesrat will, dass die absolute Höhe der Regionalisierungsmittel unabhängig von den zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelten wird.
Bleibe es bei der Formulierung wie im bisherigen Eisenbahnregulierungsgesetz, so die Länderkammer, würde „ein Großteil“ der Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte abgeschöpft. Daher soll die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte im „Fünften Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ auf den festgelegten Wert der Dynamisierungsrate von aktuell 1,8 % begrenzt werden. In der Gegenäußerung vom 08.01.2020 teilte die Bundesregierung mit, den Vorschlag der Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen zu wollen. Abgelehnt hat die Regierung den weiteren Wunsch der Länder, die Regionalisierungsmittel weiter zu erhöhen. (cm)