Bundesschienenwegeausbaugesetz: Länder wollen Vermittlungsausschuss anrufen

Außengebäude des Bundesrates in Berlin; Quelle: Bundesrat
Die vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzes „missachtet die Anliegen der Länder, der Fahrgäste und des Güterverkehrs“, so der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zur BSWAG-Novelle gefordert, dass der Bund Finanzierungsverantwortung bei der Digitale-Schiene-Fahrzeugausstattung und den Zusatzkosten für Schienenersatzverkehre und Umleiter bei den Generalsanierungen bekommt. Außerdem wollen die Länder explizit auch die Förderfähigkeit von Bahnhofs-Empfangsgebäuden festschreiben. Auch eine gesetzliche Fixierung der DB InfraGo AG im DB-Gründungsgesetz hatte der Bundesrat angemahnt. Es brauche „klare Spielregeln für die Bahn, damit ein solcher Sanierungsstau nicht noch einmal passiert“, so Hermann. Der Bundestag hatte die BSWAG-Novelle in der Fassung der Ampel-Einigung (Rail Business von 20.02.2024) beschlossen, die die Länderforderungen zu weiten Teilen nicht berücksichtigt.
Das Plenum des Bundesrates wird in seiner nächsten Sitzung am 22.03.2024 final über die Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden. (jgf)
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Fassung des Beitrags wurde suggeriert, das Bundesratsplenum würde am 22.03.2024 bereits final über das BSWAG entscheiden. Das ist falsch.