Politik

Bundestag: AEG-Änderung harmonisiert Ausgleichszahlungen für Bahnübergänge

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) (19/17289) vorgelegt.

Damit sollen auch künftig den bundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen - in der Regel Unternehmen der DB AG - Ausgleichsleistungen für die Erhaltung und den Betrieb von Bahnübergängen gewährt werden. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag (05.03.2020) ohne weitere Aussprache durch den Bundestag an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Novelle sieht vor, dass Paragraf 16 AEG zukünftig die Gewährung von Ausgleichszahlungen sowohl für bundeseigene als auch für nichtbundeseigene öffentliche Eisenbahnen regeln soll, was bisher aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen als Folge von Gesetzesänderungen durch das Vierte Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission für bundeseigene öffentliche Eisenbahnen nicht galt. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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