Politik

Bundestag: EEG-Novelle angenommen

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 24.06.2014 der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt.

Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des EEG und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts durchgesetzt hatten, stimmte der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Entwurf zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die Fraktion Die Linke nahm an den Abstimmungen nicht teil. Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 % betragen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, müssen die volle Umlage zahlen. Die Koalition will außerdem die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 kW direkt vermarkten. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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