Bundestag: Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen
Für bestimmte Baumaßnahmen der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören: Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Errichtung digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der (barrierefreie) Umbau von Bahnsteigen sowie die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung. Weiter werden die Umweltprüfungen in diesen Fällen erleichtert. Auch für Vorhaben des ÖPNV sind entsprechende Genehmigungserleichterungen vorgesehen. Bei Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan kann gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet werden. Und unter bestimmten Bedingungen kann auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden. (cm)