Politik

Corona-Finanzhilfe: SBB Cargo ohne Preiserhöhung – Frist für andere EVU

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und SBB Cargo haben eine Absichtserklärung erarbeitet, welche die Bedingungen regelt, unter denen SBB Cargo Gelder aus dem Corona-Hilfspaket des Bundes in Anspruch nehmen kann.

SBB Cargo verzichtet auf generelle Preiserhöhungen und führt die bestehenden Angebote 2021 weiter. Ausnahmen sind Angebotsanpassungen im Einvernehmen mit den Kunden. Kundenlösungen außerhalb des Wagenladungsverkehrs sind kundenspezifisch und werden nicht als systemrelevantes, reguläres Angebot von SBB Cargo eingestuft. Anrechenbar sind die Kosten aufgrund des Rückgangs des Transportvolumens sowie pandemiebedingte Mehrkosten, etwa für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel, oder für die Neuplanung des Angebots. SBB Cargo geht aktuell von bis zu 35 Mio. CHF aus. Die Frist zur Einreichung allfälliger weiterer Gesuche für betroffene Unternehmen im Schienengüterverkehr läuft bis im Frühjahr 2021. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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