Politik

Deutschland: Triebfahrzeugführerschein-Verordnung in Kraft

Ein Triebfahrzeugführer ist nur fahrberechtigt, wenn er über einen Triebfahrzeugführerschein (ausgestellt vom EBA) und eine Zusatzbescheinigung (ausgestellt vom Unternehmen) verfügt; Foto: Günter Jazbec/DB AG

Die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) ist am 07.05.2011 in Kraft getreten.

Artikel Redaktion Eurailpress
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