Politik

Eisenbahn-Bundesamt: Anhörungsbehörde des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit dem 06.12.2020 die zuständige Anhörungsbehörde für planfeststellungsbedürftige Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes.

Das Anhörungsverfahren ist ein unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens und wurde bisher von den Landesbehörden in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für das Anhörungsverfahren dem EBA übertragen, das zwölf Außenstellen an 15 Standorten unterhält. Für Planfeststellungsverfahren, die vor dem 06.12.2020 eingeleitet wurden, sind nach wie vor die jeweiligen Landesbehörden zuständige Anhörungsbehörden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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