Eisenbahn-Bundesamt: Öffentlichkeitsbeteiligung bei Lärmaktionsplanung gestartet
Das Beteiligungsverfahren erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase, die am 31.05.2015 endet, können sich die Betroffenen zur ihrer persönlichen Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm einbringen. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung besteht in einer zweiten Phase die Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten. (cm)