Politik

Eisenbahnregulierung: Corona-Hilfen dürfen nicht zu Marktverzerrungen führen

Die Corona-Hilfen für die Bahnbranche „dürfen aber nicht zur Besser- oder Schlechterstellung einzelner Akteurinnen und Akteure führen“. Darauf weist das Netzwerk der Europäischen Eisenbahnregulierungsbehörden IRG-Rail hin, das Mitglieder aus 31 Ländern umfasst.

IRG-Rail wird ihre Marktbeobachtungsaktivitäten adaptieren und wo nötig intensivieren, um den Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene und auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten umfassende und belastbare Daten zur Bewältigung der Krise zu liefern. Ein jüngst erstelltes Positionspapier skizziert einen möglichen Wiederaufbau nach der Krise. „Die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen dürfen den diskriminierungsfreien Wettbewerb innerhalb des Sektors, aber auch den Wettbewerb der Verkehrssektoren untereinander, nicht beeinträchtigen“, so Maria-Theresia Röhsler, Vize-Vorsitzende von IRG-Rail und Geschäftsführerin des österreichischen Regulators Schienen-Control. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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