Politik

Eisenbahnregulierungsgesetz angenommen

Beim SPNV bleibt die Erhöhung der Trassenpreise bei 1,8 % gedeckelt. Foto: C. Müller

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom 08.07.2016 das Eisenbahnregulierungsgesetz (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich) angenommen.

Die Länderkammer fasste zu dem Gesetz zusätzlich zwei Entschließungen. Darin fordert der Bundesrat, dass die vorgesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr führen dürfen. Außerdem verlangt er von der Bundesregierung, dass die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Betreiber der Schienenwege nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann. Das Gesetz wurde am 07.07.2016 vom Bundestag verabschiedet. Es wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Für die Aufgabenträger ist damit die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene langfristig gesichert, so der Bundesverband BAG-SPNV. Sollte sich zeigen, dass für DB Netz auch mit größten Anstrengungen die Kostensteigerungen nicht auf das Niveau der Regionalisierungsmittelsteigerung gedämpft werden können, wäre es notwendig, im Zuge einer folgenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) einen Ausgleich herbeizuführen, sagte Präsident Thomas Geyer. Genau hierfür sei im Gesetz eine entsprechende Prüfklausel für Ende 2018 eingearbeitet worden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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