Politik

EU-Kommission: Italien darf Corona-Hilfen an Fernverkehrsbetreiber zahlen

Die EU-Kommission hat ein Beihilfepaket der italienischen Regierung für die Betreiber von Fernverkehrszügen genehmigt. Damit darf Italien für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.04.2021 insgesamt 687 Mio. EUR auszahlen.

In der Pandemie hatte die Regierung u.a. ein gestaffeltes Sitzplatzreservierungssystem eingeführt, das die Kapazität um 50 % reduzierte. Zwischen Ende Dezember 2020 und April 2021 gab es außerdem ein Verbot für längere Reisen. Daher lagen die Fahrgastzahlen in diesem Zeitrasum um 90 % unter dem Niveau von 2019, während die Betreiber mit den zusätzlichen Kosten für verschärfte Hygienemaßnahmen konfrontiert waren. Dies führte zu ernsthaften Liquiditätsproblemen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnunternehmen zu gefährden drohten. Bereits im März 2021 genehmigte die Kommission eine ähnliche Maßnahme für den Zeitraum vom 08.03.2020 bis zum 30.06.2020. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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