Politik

EU-Kommission: Italien darf mit zwei Programmen SGV fördern

Italien darf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene fördern.

Die EU-Kommission hat das Programm genehmigt, dass 110 Mio. EUR als direkte Zuschüsse an Unternehmen vorsieht, die intermodale Schienenverkehrsdienste nutzen, oder an multimodale Verkehrsunternehmen, die Ganzzüge mit elektrischem Antriebssystem bei Eisenbahnunternehmen in Auftrag geben. Der Beihilfehöchstbetrag beträgt 2,5 EUR/Zugkm. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Weiter darf die bereits im Oktober 2019 von der Kommission genehmigte Beihilferegelung für den Schienengüterverkehr in der Region Emilia-Romagna erweitert werden. Sie wurde von Dezember bis Ende 2027 verlängert, die Gesamtmittel wurden von 25 Mio. EUR auf 31 Mio. EUR aufgestockt und die Höchstsätze wurden erhöht. So beträgt der Beihilfehöchstbetrag pro Begünstigtem nun 500.000 EUR (bisher 150.000 EUR) und der Höchstbetrag pro Einheit wurde auf 1,16 EUR/t (bisher 0,7 EUR/t) festgesetzt. Dies gilt für die im regionalen Gebiet zurückgelegten Kilometer. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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