Politik

EU-Kommission: Senkung der Trassenkosten für SFNV und SGV genehmigt

Deutschland darf die Trassenkosten für den Schienengüterverkehr und den Schienenpersonenfernverkehr senken.

Diese Beihilferegelungen hat die EU-Kommission am Freitag (30.07.2021) genehmigt. Damit sollen die Unternehmen in der Coronakrise unterstützt werden. Für die Senkung der Trassenkosten im Fernverkehr werden geschätzt 2,1 Mrd. EUR für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.05.2022 eingesetzt, um die Trassenkosten um 98 % zu senken. Für den Güterverkehr werden 410 Mio. EUR bei einer Senkung um 98 % angesetzt, hier ist der Zeitraum 01.03.2020 bis 31.05.2021. Hier ergänzt die Kommission ihren Beschluss vom 07.05.2021, wo für die Senkung der Trassenkosten des Güterverkehrs die Mittel für den Zeitraum 01.06.2021 bis 31.12.2021 von 350 Mio. EUR auf 567 Mio. EUR ausgestockt wurden, um die Trassenkosten um 98 % senken zu können (statt 45%). (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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