Politik

Frankreich: Berufung im Rechtsstreit zwischen STIF und Araf

Die SNCF hat beim Berufungsgericht von Paris Einspruch gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde Araf im Rechtsstreit mit dem Verkehrsverbund STIF um die Höhe der Bahnhofsgebühren eingelegt.

Auch der Verkehrsverbund hat nach eigenen Aussagen das Berufungsgericht angerufen, um Zugang zum Verfahren zu haben. Hinter den Kulissen sind SNCF und STIF nach Aussage des Fachorgans Mobilettre dabei, über neue Tarife zum Zugang der Bahnhöfe zu verhandeln. Eine weitere Anhörung zum gleichen Thema wird im April vor der Araf stattfinden, da der STIF die Regulierungsbehörde auch gegenüber Réseau Ferré de France (RFF) angerufen hatte, wobei RFF seit 01.01.2015 ebenfalls zur SNCF gehört. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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