Politik

GDL-Streik: Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht

Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht findet heute (07.11.2014) ab 10.30 Uhr die Berufungsverhandlung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn statt. Gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Eilverfahren kann keine Berufung eingelegt werden. Gestern Abend (06.11.2014) hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Antrag der DB auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt, den Ausstand der Gewerkschaft GDL als unverhältnismäßig verbieten zu lassen (Az: 10 Ga 162/14). (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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