Gerald Hörster

"Die sichere Bahn"


Die Eisenbahn ist eines der sichersten Verkehrsmittel. Diese Sicherheit rührt aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren, sowohl in technischer als auch inorganisatorischer Hinsicht. Durch Entscheidungen, die auf europäischer Ebene getroffen werden und die der Harmonisierung des Eisenbahnsystems dienen, entwickelt sich derzeit das gesamte Eisenbahnsystem auch hinsichtlich seiner Sicherheitsphilosophie weiter. Kern dieser Entwicklung ist die CSM-Familie. Neben der bereits anzuwendenden CSM-Verordnung für die Risikoevaluierung und -bewertung, sowie den CSM-Verordnungen für die Konformitätsbewertung bei Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen, kommen künftig noch die CSM Monitoring und CSM Supervision hinzu. Zunächst steht jedoch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSM-Verordnung für die Risikobewertung an. Zum 01.07.2012 wird diese nicht nur auf technische, sondern auch auf betriebliche und organisatorische Änderungenanzuwenden sein.
Maßgeblich ändert sich auch die Rolle der nationalen Sicherheitsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Wurde zu Gründungszeiten des EBA noch recht kleinteilig in einem frühen Entwicklungsstadium geprüft, so ist heute eher eine prozessuale Prüfung nebst einer Stichprobe zur Verifizierung der gewonnenen Erkenntnisse die Regel. Konkret bedeutet dies, dass die gerne zitierte umfassende Betreiberverantwortung aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz noch weitaus stärker gelebt werden muss, da die behördliche Kontrolle subsidiär ist.
Grundsätzlich ist der Sektor hierfür aufgestellt, die notwendige Kompetenz ist vorhanden. Allerdings muss das Rollenverständnis gelegentlich noch geschärft werden, denn eines ist klar: Soweit sich Fehler im Prozess einstellen, die erst sehr spät erkannt werden, kann dieses erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Deshalb ist es wichtig, dass die Prozesse qualitätsgesichert ablaufen. Für den Bereich der Fahrzeuge hat der Sektor daher entsprechende „Quality-Gates“ im Handbuch Eisenbahnfahrzeuge vereinbart. Auch wenn sich die prozessualen Anforderungen ändern, die fachliche Untersetzung des Systems bleibt konstant. Für die Praxis heißt das, dass der gesamte Eisenbahnsektor sich an die neuen Verfahren gewöhnen muss. Gleichzeitig ist aus Sicht der Aufsichtsbehörde damit aber auch die Erwartung verknüpft, dass die handelnden Personen ihre Aufgaben weiterhin zuverlässig erfüllen, unabhängig davon wer sie letztlich beauftragt.

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Artikel von Statement aus der ETR, Ausgabe 05/2012
Artikel von Statement aus der ETR, Ausgabe 05/2012