Politik

Gleisanschlussförderung: Alte Richtlinie verlängert, neue kommt zum März

Gleisanschlüsse wie hier in Liebenthal/Prignitz sind für das System Bahn wichtig; Foto: C. Müller

Die Geltungsdauer der Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 21.12.2016 wird bis zum 28.02.2021 verlängert.

Dem ging eine Genehmigung durch die EU-Kommission voraus (Rail Business vom 22.12.2020) wie eine Veröffentlichung durch das Bundesverkehrsministerium am 31.12.2020. Mit der Übergangsfrist ist gewährleistet, dass bereits gestellte Anträge „zügig“ von der Bundesförderung profitieren können, so das Eisenbahn-Bundesamt. Neuanträge sollten auf Grundlage der ab dem 01.03.2021 gültigen, neuen Anschlussförderrichtlinie gestellt werden. Mit ihr stehen 34 Mio. EUR jährlich zur Verfügung, zudem wurden die Fördertatbestände erweitert. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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