Görnemann erwartet keine kurzfristigen betrieblichen Auswirkungen
Vor dem Urteil des EuGH zur EU-rechtlichen Zulässigkeit der deutschen SPNV-Trassenpreisbremse am 19.03.2026 hat Jan Görnemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Schienennahverkehr (BSN), zu besonnenem Umgang aufgerufen.
Zunächst sehe der BSN nach wie vor eine Chance, dass das EuGH die Trassenpreisbremse für zulässig hält, sagte er gestern Nachmittag (16.03.2026) in einem Pressegespräch. Auch wenn der EuGH eine Unzulässigkeit erkläre, würden nicht kurzfristig Züge stehen bleiben. Man habe „keine Fahrplankonzepte, keine Betriebsprogramme“ für den Fall der Unzulässigkeit, betonte Görnemann. Insbesondere Bund und Länder wollen sich mit Auswirkungen nicht auf Grundlage von Erwartungen, sondern des tatsächlichen Urteils auseinandersetzen. Wenn dieses feststehe, sei es Aufgabe des Verbandes und der Aufgabenträger, mit Bund, Ländern und DB InfraGo eine gute Lösung zum Umgang damit zu finden. Das sei auch im Sinne der Daseinsvorsorge verantwortungsvoll, damit man am Tag nach dem Urteil nicht über stehenbleibende Züge spreche, sondern in den Modus einer Lösungsfindung über die Be- und Verrechnung komme. (jgf)
