Politik

Infektionsschutzgesetz: Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr entfällt zum 2. Februar

Nur noch bis Anfang Februar muss in den Fernzügen eine Maske getragen werden; Foto: DB AG/P. Kuschfeld

Die Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr fällt zum 02.02.2023. Dies teilte Gesundheitsminister Karl Lauterbach heute (13.01.2023) mit.

Unsere Experten gehen nicht mehr davon aus, dass wir in den nächsten Wochen eine starke Zunahme der Fälle oder besonders gefährliche Varianten bekommen. Abwasser und Varianten werden streng überwacht“, schreibt er. Das Infektionsschutzgesetz sieht die Pflicht zur FFP2-Maske im Fernverkehr eigentlich bis zum 07.04.2023 vor, die Bundesregierung kann die Maßnahme jedoch per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. Im öffentlichen Nahverkehr bleibt es beim Flickenteppich: Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben bereits die Maskenpflicht abgeschafft; Hamburg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen dies bis spätestens Anfang Februar. Insbesondere die FDP hat auf ein Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr gepocht. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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