Kritik an Konzertförderung für DB InfraGo und zu späte Rechenschaftsberichte zur DB
In den jährlichen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ des Bundesrechnungshofes (BRH) sind auch in denen zu 2025 wieder zwei mit Bezug zur Schiene enthalten.
Zum einen kritisiert der BRH, dass das BMV aus dem Investitionstitel „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ (Kapitel 1202 Titel 891 09) 18 Konzerte und drei Skulpturen mit 8,1 Mio. EUR förderte, „ohne damit bestimmungsgemäß die Schienenverkehrsinfrastruktur zu verbessern“ (Bemerkung Nr. 10). Dies geschah im Rahmen des von 2019 bis 2024 laufenden Förderprogramms „Station to Station“, mit dem DB InfraGo mit Konzerten und Skulpturen in Empfangsgebäuden u. a. Aufenthaltsqualität steigern und neue Kundengruppen zur Bahnnutzung bringen sollte. Als problematisch erachtet der BRH, dass die nicht der Qualitätsverbesserung der Bundesschienenwege dienende Förderung in einem Investitionstitel stand – und vor allem, dass sieben der 18 Konzerte gar nicht in Bahnhöfen stattfanden. Laut BMV seien die Ziele des Förderprogramms auch außerhalb der Bahnhöfe zu erreichen, das Publikum sei an jenen angesprochen worden. Der BRH fordert vom BMV, eine Rückforderung der „zweckwidrig für die Konzerte außerhalb der Bahnhöfe verwendeten Mittel“ zu prüfen. Zum anderen (Bemerkung Nr. 7) bemängelt der BRH, dass das Bundesverkehrsministerium (BMV) seine gesetzliche Frist für die jährliche Information über sein Handeln bei der Deutschen Bahn AG an den BRH nach § 69 Bundeshaushaltsordnung missachte – und das in Zeiten, in denen die DB in einer „Dauerkrise“ stecke. Einen Rechenschaftsbericht, in dem das BMV u. a. die Erfüllung des angestrebten Zweckes mit der Unternehmensbeteiligung darlegt, muss das BMV eigentlich drei Monate nach Feststellung des Jahresabschlusses übermitteln. Das BMV missachte diese Frist „seit Jahren“ – 2022 etwa kam der Bericht 12,8 Monate verspätet. Das BMV gibt an, es habe sich um die Erfüllung der „knapp bemessen[en]“ Frist bemüht, was wegen Personalengpässen allerdings nicht gelungen sei. Der BRH erwartet künftig eine fristgerechte Rechenschaft des BMV. (jgf)