KV-Umschlagterminals: Gefahrgut-Nachrüstung noch nicht vom Tisch
Der aktuelle Entwurf der neuen Verordnung über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind die Terminals nicht explizit ausgenommen. Die Umschlaggesellschaft DUSS, Betreiber vieler Anlagen, hat das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, hier Klarheit zu Gunsten der Terminals zu schaffen. Mitte Juni hieß es noch, Terminals seien von der Nachrüstung von Gefahrgut-Rückhaltebecken ausgenommen (Rail Business vom 17.06.2013). (kl/cm)