Politik

Lärmschutz: Statt Mittelungspegel soll der Maximalpegel Ausschlag geben

Die Bewertung des Bahnlärms ist und bleibt ein großes Streitthema. Foto: DB AG

Die Umweltminister der Bundesländer wollen bei der Lärmbeurteilung von Bahnstrecken die Grundlage ändern. Während aktuell ein Mittelungspegel die Beurteilungsgrundlage ist, soll dies künftig der nächtliche Maximalwert sein.

Mit der bisherigen Methode lasse sich die Lärmbelästigung nicht abbilden, so die Minister. Zumindest nachts soll der Spitzenwert mit einfließen. Eine Analyse von experimentellen Studien zeige, dass die Wahrscheinlichkeit, bei nächtlichem Schienenverkehrslärm aufzuwachen, deutlich höher ist als bei Fluglärm. Dort ist die Einbeziehung des Maximalpegels bei der Beurteilung des Lärms schon seit 2007 gesetzlich geregelt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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