Müller-BBM: Hörtest zur Überprüfung der Warnsignal-Wahrnehmung

Individueller Hörtest

Ein durch Gehörschutz eingeschränktes Hörvermögen birgt im Eisenbahnbetrieb ein hohes Unfallrisiko, aufgrund gesetzlicher Regelungen muss jedoch ab einem Lärmexpositionspegel von LEX > 85 dB(A) Gehörschutz getragen werden.

Um diesen gegensätzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird jeder Gehörschutz rechnerisch auf akustische Verdeckung bei typischen Warnsignalen überprüft. Vor seiner Verwendung muss dieser rechnerisch positiv geprüfte Gehörschutz allerdings auch eine individuelle Hörprüfung positiv durchlaufen. Müller-BBM bietet mit RaLa-GS ein Komplettsystem zur Überprüfung der Wahrnehmungsschwelle an, mit dem sich die Wahrnehmung von Warnsignalen mit und ohne Gehörschutz individuell prüfen lässt. Damit ist das Warnsignalhören bei Lok- und Lokrangier-Führern gemäß BGI/ GUV-I 5147 individuell überprüfbar. Ein weiteres Messe-Highlight des Ausstellers ist die Bahnlärm-Dauermessstation. Weitere Infos...

Halle 25, Stand 112

Artikel Redaktion Eurailpress
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