Politik

Nach Zwischenfällen: Allgemeinverfügung bezüglich Sandstreueinrichtung

Der Sand der Sandstreueinrichtungen kann zum Problem werden; Foto: C. Müller

Mit Datum 20.12.2012 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Allgemeinverfügung „Erweiterte Regelung zur Bedienung der Sandstreueinrichtung“ erlassen.

Der schon im Jahre 2008 zu diesem Thema erlassene Bescheid wird mit dieser Verfügung ersetzt. Die Eisenbahnen sollen ihre Triebfahrzeugführer zu umsichtigem Verhalten bei der Benutzung von Sandstreueinrichtungen ihrer Fahrzeuge anhalten, insbesondere bei geringen Geschwindigkeiten. Es gilt zu vermeiden, dass die Fahrzeugräder „auf Sand“ stehen und damit unrichtige Gleisanzeigen im Stellwerk verursachen. Bei bestimmten Zügen darf bei Geschwindigkeiten unter 25 km/h die Sandstreueinrichtung nur noch in Notfällen genutzt werden. Anlass waren nicht nur der schwere Zusammenstoß mit einer Rangierlok 2008 in Recklinghausen, sondern auch Beinahzwischenfälle mit Triebwagen in Hannover Hbf (2009), in Potsdam Hbf (2010), in Frankfurt-Niederrad im November 2012 und jüngst am 17.12.2012 in Neckarelz. In allen Fällen kam es bei den Gleisstromkreisen zur unzeitigen Freimeldung. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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