Politik

Niedersachsen: Servicestelle nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz

Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) am 01.01.2014 hat das Verkehrsministerium eine Servicestelle eingerichtet.

Wesentliche Aufgabe der Servicestelle-NTVergG ist es, Beteiligte an öffentlichen Auftragsvergaben mit wichtigen Informationen zum NTVergG anhand zahlreicher Links und Downloadmöglichkeiten, einem fortzuschreibenden Katalog mit häufig gestellten Fragen- und Antworten (FAQ) sowie mit Tarif- und Mindestentgeltregelungen aus den einschlägigen Tarifverträgen und Mustern zur Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen zu versorgen. Daneben können bei der Servicestelle begründete Hinweise eingereicht werden, wenn in Bezug auf konkrete Vergabeverfahren offensichtlich Anlass zur Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben zur Tariftreue und Mindestlohn bei der Ausführung öffentlicher Aufträge besteht. Die Servicestelle leitet diese Hinweise dann umgehend an den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber weiter. Die Servicestelle ist erreichbar unter: <link>Servicestelle-NTVergG@mw.niedersachsen.de. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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