Politik

Personenbeförderungsgesetz: Expertenkritik an Novelle des PBefG

Die von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geplante Modernisierung des Personenbeförderungsrechts stieß in der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 22.02.2021 auf deutliche Kritik.

Mit der Novelle des PBefG (DS 19/26175) sollen sowohl der Linienbedarfsverkehr als neue Form als auch der Gelegenheitsverkehr außerhalb des ÖPNV, sogenannte gebündelte Bedarfsverkehr, eingeführt werden. Jan Schilling vom VDV sprach in der öffentlichen Anhörung von einem guten Gesetzentwurf, ein Verzicht auf die Neuregelung würde den Rückfall in eine Zeit ohne Rechtssicherheit für die Pooling-Verkehre mit sich bringen und die mangelnde Regulierung im Mietwagenbereich verlängern. Sowohl Herwig Kollar, Vizepräsident des Bundesverbandes Taxi, als auch Christoph Weigler, Deutschlandchef des Mietwagenvermittlers Uber, hielten die Neuregelung für nicht ausreichend. Taxi-Vertreter Kollar forderte eine klare Marktabtrennung, weil Taxi und Mietwagen ganz unterschiedliche Funktionen und Pflichten hätten. Es dürfe nicht sein, dass Taxis mit ihren ÖPNV-Pflichten und „unregulierte Mietwagen“ das gleiche Marktsegment bedienten. Uber-Vertreter Weigler lehnte Rückkehrpflicht und Vorbestellfrist hingegen ab. Der Gesetzentwurf manifestiere die Besserstellung von Taxis durch gesenkte Anforderungen. Auch Prof. Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics hält die Rückkehrpflicht bei Mietwagen für problematisch. Deren Fahrten würden so künstlich verteuert. Robert Henrich, CEO des Ride-Pooling-Anbieters MOIA, forderte gleiche Steuersätze für ÖPNV, Taxi und Ride-Pooling-Anbieter. Abgelehnt wird der Entwurf auch von der Gewerkschaft Verdi und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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