Politik

Politik: Nahles präsentiert Grundzüge des Gesetzes zur Tarifeinheit

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei der Information zum Tarifeinheitsgesetz. Foto: BMAS, T.Reiter.

Klare Regelungen für den Fall konkurrierender Tarifverträge soll das Gesetz zur Tarifeinheit schaffen, dessen Grundzüge Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gestern (28.10.2014) in Berlin beschrieb.

Falls zwischen konkurrierenden Gewerkschaften keine andere Einigung gelingt, wären „nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die ... die meisten Mitglieder hat“, heißt es im Gesetzentwurf. Im Gegenzug sollen der unterlegenen Gewerkschaft unter anderem neue gesetzliche Anhörungsrechte eingeräumt werden. Der Gesetzentwurf dazu wird in Kürze in die Ressortabstimmung gehen. Eine Regelung zum Streikrecht gibt es nicht. Dazu müssten Gerichtsentscheidungen abgewartet werden. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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